Tilgungsrate
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Betrag, der zur Tilgung einer Schuld, die nicht auf einmal im Gesamtbetrag zurückgezahlt wird, fortlaufend innerhalb bestimmter Zeitabschnitte (jährlich, vierteljährlich, monatlich) an den Kreditgeber zu zahlen ist.
Tilgungsrate und Zinsbetrag ergeben zusammen den Kapitaldienst.
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