Abkommen zum bargeldlosen Zahlungsverkehr
(weitergeleitet von Vereinbarung über das institutsübergreifende System „GeldKarte”)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vertragliche Regeln (Vertrag) zwischen den Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft (teils unter Einbeziehung der Deutschen Bundesbank) zur Schaffung vereinheitlichter Verfahrensabläufe im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Zu diesen Bankenabkommen gehören auch Bestimmungen über Rechte und Pflichte der beteiligten Institute (Kreditinstitut i.S. des KWG). Die Abkommen werden "nach außen", gegenüber Kunden der Banken in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute) und Sonderbedingungen (Sonderbedingungen der Kreditinstitute) umgesetzt.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
AGB Banken
AGB Sparkassen
AGB-Pfandrecht
Auskunftsvertrag
Bankauskunft
Bankauskunft gegenüber staatlichen Stellen
Bankgeheimnis, Schutz
Bankrecht
Bankvollmacht
Beratungspflichten der Banken
Geschäftsverbindung (zwischen Kreditinstitut und Kunden)
Point-of-Sale-System ohne Zahlungsgarantie (POZ-System)
Sonderbedingungen der Kreditinstitute
Sphärentheorie
Tod des Bankkunden
Zahlungsautorisierung
Zahlungsdiensterahmenvertrag
Zahlungsdienstevertrag
allgemeiner Bankvertrag
Überweisungsvertrag
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