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Allfinanz
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Bancassurance, Bankassurance; 1. Begriff: Seit den 1980er-Jahren übliche Bezeichnung für Geschäftsmodelle, die auf dem Angebot sämtlicher Finanzdienstleistungen „aus einer Hand/unter einem Dach“ basieren, um dem Kunden ein „one-stop-shopping“ zu ermöglichen. Im Zentrum steht vor allem das Angebot von Versicherungsleistungen durch Bankunternehmen oder umgekehrt von Bankleistungen durch Versicherungsunternehmen. Hinzuzurechnen sind ferner die Sortimente von Bausparinstituten, Kapitalanlagegesellschaften und auch Beratungsunternehmen. Gemessen am Trennbankensystem anglo-amerikanischer Prägung stellt die in Deutschland traditionelle Universalbank bereits eine partielle Umsetzung der Allfinanzidee dar.
2. Ziele/Vorteile: (1) Cross Selling, (2) Stärkung von Kundenzufriedenheit und -bindung (Bankloyalität), (3) Realisierung von Synergieeffekten insbesondere im Vertrieb, (4) Diversifikation, (5) Rentabilitäts-/Wertsteigerung.
3. Formen/Strategien: Unterschieden werden (1) reine Kooperations-/Distributionsvereinbarungen, (2) (Minderheits-)Beteiligungen, (3) Joint Ventures, (4) Mehrheitsbeteiligungen/Fusionen. Welche dieser Gestaltungsformen im konkreten Fall realisierbar sind, hängt insbesondere von den regulatorischen Rahmenbedingungen ab, da Allfinanzinstitute im Widerspruch zu historisch gewachsenen und z.T. regulatorisch verstärkten Trennungen zwischen verschiedenen Kategorien bzw. Anbietern von Finanzdienstleistungen stehen können.
4. Probleme/Nachteile: Mit Informationsstand und Erwartungshaltung des Kunden steigt die Wahrscheinlichkeit, dass er sich stärker auf günstige Einzeltransaktionen denn eine Rundumversorgung ausrichtet. Auf Anbieterseite erweist sich insbesondere der hohe Anspruch an das Know-how der Beschäftigten als spezifisches Problem. Hinzu kommen die aus dem M&A-Kontext generell bekannten Problemstellungen wie z.B. die Harmonisierung von unterschiedlichen Regelsystemen (insbesondere für die Vergütung) sowie Unternehmenskulturen. Hinzu können Zusatzbelastungen infolge einer separaten oder zusätzlichen staatlichen Allfinanzaufsicht treten.
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