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Revision von Aufsichtsgebühren vom 22.10.2018 - 12:06

Aufsichtsgebühren

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    Aufsichtsgebühren sind die von den zuständigen Aufsichtsbehörden erhobenen und im Rahmen der Beaufsichtigung von den Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten zu zahlenden Entgelte zur Deckung der Kosten der Aufsichtstätigkeit. Sie richten sich in ihrer Höhe nach der Bedeutsamkeit und dem Risikoprofil des beaufsichtigten Instituts. Die Europäische Zentralbank (EZB) erhebt im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) jährlich Gebühren, die den geschätzten Gesamtaufwand für das anstehende Jahr, den zu erstattenden Mehr- oder in Rechnung zu stellenden Fehlbetrag des Vorjahres, sämtliche nicht eintreibbare Gebühren vergangener Gebührenzeiträume sowie angefallene Verzugszinsen abdecken. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhebt Gebühren für ihre Aufsichtstätigkeit im geschätzten Umfang (einschließlich der ihr von der Deutschen Bundesbank für Unterstützungstätigkeiten in Rechnung gestellten Kosten), sofern die Kosten nicht bereits von der Europäischen Zentralbank erhoben wurden. Im Nachhinein als zu hoch identifizierte Einnahmen werden rückerstattet.

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