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Revision von Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA) vom 24.10.2018 - 13:55

Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Charakterisierung: Spezialbank für die mittel- und langfristige Exportfinanzierung (Kreditinstitute mit Sonderaufgaben, Exportfinanzierung durch Kreditinstitute). Die Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH wurde 1952 durch ein Konsortium von Außenhandelsbanken als Aktiengesellschaft gegründet und 1966 in eine GmbH umgewandelt. Die Konsortialbanken tragen erheblichen Anteil an der Refinanzierung der Kreditplafonds und gleichzeitig am Risikoausgleich (Verlustübernahmeverpflichtung).

    2. Finanzierungsarten: Gegenstand der Finanzierung sind hauptsächlich Investitionsgüterexporte in Form von Lieferantenkrediten an deutsche Exporteure zur Refinanzierung der Produktionskosten bzw. der kreditierten Exportforderungen sowie von Bestellerkrediten an ausländische Importeure oder deren Banken zur Bezahlung der Lieferverbindlichkeiten gegenüber deutschen Exporteuren.

    3. Kreditplafonds: Die Refinanzierung der streng zweckgebundenen Kredite erfolgt über revolvierend einsetzbare Kreditplafonds (A, C, D und E).
    a) Der Plafond A ist ein Kreditrahmen der Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH unter Refinanzierung bei der Hausbank und, soweit sie keine eigenen Mittel verwendet, bei einzelnen Konsorten. Er dient zweckgebunden der Refinanzierung von Exporteuren für den Produktions- und/oder Zahlungszielzeitraum. Um im Rahmen eines einfachen Verfahrens eine Vielzahl kleinerer Geschäfte eines Exporteurs mit einem oder mehreren ausländischen Käufern finanzieren zu können, werden diesem Globalkredite der AKA gewährt.
    b) Im Rahmen des Plafond C gewährt die Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH direkt Kredite an ausländische Besteller (Käufer) oder deren Banken zur Ablösung der Exportforderung eines deutschen Exporteurs (gebundene Finanzkredite, Bestellerkredite). Der Vorteil für die Exporteure liegt in der Bilanzentlastung. Die Finanzierung erfolgt zu einem erheblichen Teil für Rechnung der Hausbank und z.T. über Refinanzierung durch die Konsortialbanken.
    c) Der Plafond D dient denselben Zwecken wie Plafond C und teilt sich mit diesem ein gemeinsames Gesamtvolumen. Im Unterschied zu Plafond C-Krediten, die einen variablen Zinssatz vorsehen, werden die Kredite unter Plafond D zu Referenzzinssätzen (Euribor oder Libor) zuzüglich einer Marge gewährt.
    d) Für denselben Zweck wie Plafonds C und D, aber völlig getrennt von diesen, kann die Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH unter Plafond E mit Konsorten oder Nichtkonsorten als Hausbank Kredite zu Marktkonditionen ausreichen.
    e) Außerdem kann die Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH von einer Ausfuhrgarantie des Bundes gedeckte Exportforderungen von Exporteuren ankaufen (Quasi-Forfaitierungen), und zwar mit Mitteln aus dem Plafond E der Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH.

    Weitere Informationen unter www.akabank.de.

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