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ausschüttungsfähiger Höchstbetrag
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Das Konzept des ausschüttungsfähigen Höchstbetrags (engl. Maximum Distributable Amount, MDA) wurde durch die CRD IV eingeführt. Es schränkt Institute bei einer Unterschreitung gewisser Mindestanforderungen an die Eigenmittelausstattung, die sich aus der ersten und zweiten Baseler Säule inkl. der kombinierten Kapitalpuffer-Anforderung zusammensetzen (siehe auch Overall Capital Requirements, OCR), bei der Ausschüttung von Kapitalbeträgen ein oder untersagt diese in Gänze. In Praxi bedeutet das, dass der MDA-Schwellenwert bereits bei einer Unterschreitung der Säule-2-Empfehlung (Pillar-2-Guidance, P2G) erreicht wird. Die Beschränkungen können sich neben Gewinnen auch auf gewinnabhängige Boni oder Wertpapiere beziehen, die die Anerkennungsvoraussetzungen für das zusätzliche Kernkapital erfüllen.
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