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Bankgeschäfte
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1. Begriff: Geschäfte von Banken; Produkte bankmäßiger Tätigkeit, auch als Bankleistungen bezeichnet.
2. Einteilungsmöglichkeiten:
a) Einteilung unter rechtlichen Gesichtspunkten: Bankgeschäfte i.S. des KWG und sonstige Finanz- und Dienstleistungsgeschäfte. So sind Bankgeschäfte i.S. des § 1 I 2 Nr. 1-12 KWG das Einlagengeschäft, das Pfandbriefgeschäft, das Kreditgeschäft, das Diskontgeschäft, das Finanzkommissionsgeschäft, das Depotgeschäft, die Tätigkeit als Zentralverwahrer i.S. des § 1 VI KWG, das Eingehen der Verpflichtung, zuvor veräußerte Darlehensforderungen vor Fälligkeit zurückzuerwerben, das Garantiegeschäft, das Scheckeinzugsgeschäft, das Wechseleinzugsgeschäft, das Reisescheckgeschäft, das Emissionsgeschäft sowie die Tätigkeit als zentrale Gegenpartei i.S. des § 1 Abs. XXXI KWG.
b) Einteilung im Hinblick auf die Geschäftspartner: Kundengeschäfte (Geschäfte mit der Nichtbankenkundschaft, d.h. Geschäfte mit Firmenkunden, institutionellen Kunden und mit Privatkunden) und Interbankenhandel (Geschäfte mit Banken);
c) Einteilung unter bilanziellen Gesichtspunkten: bilanzwirksame Geschäfte (Aktivgeschäfte, Passivgeschäfte) und bilanzunwirksame Geschäfte (Off-Balance-Sheet);
d) Einteilung unter organisatorischen und marktmäßigen Gesichtspunkten: Einlagengeschäfte, Kreditgeschäfte, Wertpapiergeschäfte, Zahlungsverkehrsgeschäfte usw.
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