Zitierfähige Version
Bauspargeschäft
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Tätigkeit von Spezialbanken (Kreditinstitut i.S. des KWG), deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern (Bauspareinlagen) entgegenzunehmen und diesen Personen aus den angesammelten Beträgen Gelddarlehen für in § 1 III BauSparkG aufgeführte wohnungswirtschaftliche Maßnahmen (Bauspardarlehen) zu gewähren. Das Bauspargeschäft darf nur von Bausparkassen betrieben werden (§ 1 I BauSparkG).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon