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Revision von Bundesbankgewinn vom 30.07.2012 - 18:35

Bundesbankgewinn

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    aufgrund des Jahresabschlusses (Deutsche Bundesbank, Jahresabschluss) anfallender Reingewinn der Deutschen Bundesbank, der nach § 27 BBankG zunächst einer gesetzlichen Rücklage zuzuführen und im Übrigen an den Bund abzuführen ist. Seit 1999 gilt für die Bundesbank als nationale Zentralbank im Europäischen System der Zentralbanken zudem die Regelung über die Verteilung monetärer Einkünfte nach Art. 32 der Satzung des ESZB.

    Weitere Informationen unter www.bundesbank.de.

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