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Bundeswertpapiere
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1. Begriff: Wertpapiere, die von der Bundesrepublik Deutschland und den Sondervermögen des Bundes ausgegeben werden.
2. Bedeutung: Bundeswertpapiere gelten aufgrund des Marktvolumens, der Bonität der Emittentin und der hohen Liquidität als Benchmark auf dem Markt der in Euro begebenen Staatsanleihen. Alle Bundeswertpapiere sind mündelsicher (Mündelsicherheit), deckungsstockfähig und notenbankfähig.
3. Primärmarkt: Es werden keine effektiven Stücke gedruckt, sondern lediglich Anteile an einer Sammelschuldbuchforderung oder Einzelschuldbuchforderung (Wertrechte) übertragen. Einige Bundeswertpapiere werden als Einmalemissionen im Rahmen eines Tenderverfahrens emittiert, während andere als Daueremissionen begeben werden. Am Tenderverfahren dürfen nur Mitglieder der Bietergruppe Bundesemissionen teilnehmen. Die Emissionsplanung erfolgt durch die im Jahr 2000 gegründete Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) als zentraler Dienstleister für die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes. Die Finanzagentur ist auch zuständig für den Verkauf sowie die Verwahrung und Verwaltung der als Daueremission begebenen Bundeswertpapiere, deren Erwerb teilweise auf bestimmte Personengruppen beschränkt ist.
4. Sekundärmarkt: Mit Ausnahme der unverzinslichen Schatzanweisungen werden alle in einem Tenderverfahren emittierten Bundeswertpapiere zum Börsenhandel eingeführt und können an der Börse von jedermann zum jeweils aktuellen Marktkurs erworben werden. Nicht börseneingeführte Papiere können jederzeit außerhalb der Börse auf Dritte übertragen werden, wobei die für den Ersterwerb geltenden Beschränkungen auf bestimmte Personengruppen auch bei der Übertragbarkeit zu berücksichtigen sind. Für einige nicht börseneingeführte Bundeswertpapiere ist unter Einhaltung bestimmter Mindesthaltefristen und Betragsobergrenzen eine vorzeitige Rückgabe oder ein Verkauf an die Finanzagentur möglich.
5. Ausstattung: Es werden zahlreiche Arten von Bundeswertpapieren am Markt angeboten, die sich insbesondere hinsichtlich Laufzeit, Verzinsung und Übertragbarkeit unterscheiden und verschiedene Zielgruppen ansprechen. Eine vorzeitige Kündigung und Rückzahlung durch die Emittentin ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine Übersicht der Ausstattungsmerkmale der unterschiedlichen Bundeswertpapiere enthält die Tabelle Bundeswertpapiere.
6. Privatkundengeschäft: Zum Jahreswechsel 2012/2013 entschied das Bundesfinanzministeriums, den Verkauf von Bundeswertpapieren, die sich speziell an Privatanleger richten, einzustellen. Hierzu gehören die Finanzierungsschätze, Bundesschatzbriefe sowie die Tagesanleihe. Privatanleger konnten bis 2012 alle drei Bundeswertpapiere zum einen direkt bei der Finanzagentur kaufen und zum anderen dort in gebührenfreien Schuldbuchkonten verwalten. Infolge der Niedrigzinsphase war ihre Verzinsung jedoch so stark gesunken, dass sie von Privatanlegern kaum noch nachgefragt wurden. Die Einnahmen für den Bund aus diesen Wertpapieren deckten den hohen Verwaltungsaufwand ihres Vertriebs nicht mehr. Diese Entscheidung ist bis auf Weiteres gültig. Neuemissionen können jedoch u.U. erfolgen, wenn das Zinsniveau wieder steigt. Ebenfalls aus wirtschaftlichen Gründen wurde der Direktverkauf von Bundesobligationen aufgegeben. Bis September 2012 konnten Anleger die neueste Emission direkt über die Finanzagentur erwerben.
7. Rendite/Risiko: Der Ertrag aus börsennotierten Bundeswertpapieren setzt sich aus den jährlichen festen Zinszahlungen zusammen. Die Verzinsung von Bundeswertpapieren steigt dabei mit zunehmenden Laufzeiten an. Die Bundeswertpapiere besitzen somit eine normale Zinsstruktur, die auch Bundkurve genannt wird. Börsengehandelte Bundeswertpapiere unterliegen Kursschwankungen aufgrund der täglichen Marktzinsänderungen. Bundeswertpapiere werden am Ende der Laufzeit zum Nennwert zurückgezahlt, sodass Kursrisiken begrenzt sind. Anleger können jedoch auch Spekulationsgewinne/-verluste erzielen, wenn sie Bundeswertpapiere vor Fälligkeit verkaufen und der erzielte Marktpreis über/unter dem Einstandspreis liegt.
8. Abgeltungsteuer: Kapitaleinkünfte aus Bundeswertpapieren unterliegen der Abgeltungsteuer.
Die Abbildung zeigt eine Übersicht über Bundeswertpapiere.
|
Stückelung / Währung |
Verzinsung |
Laufzeit |
Erwerbsberechtigte |
Rückzahlung |
Vorzeitige Rückgabe / Verkauf |
Bundesanleihen |
0,01 EUR |
jährlicher Festzinssatz |
10 oder 30 Jahre |
keine Beschränkungen (nach Emission) |
Nennwert |
Börse |
Bundesobligationen |
0,01 EUR |
jährlicher Festzinssatz |
5 Jahre |
keine Beschränkungen (nach Emission) |
Nennwert |
Börse |
Bundesschatzanweisungen |
0,01 EUR |
jährlicher Festzinssatz |
2 Jahre |
keine Beschränkungen (nach Emission) |
Nennwert |
Börse |
Bundesschatzbriefe |
0,01 EUR |
Typ A: jährlicher (ansteigender) Festzinssatz Typ B: Zinsansammlung bis Laufzeitende mit jährlicher Verzinsung |
Typ A: 6 Jahre Typ B: 7 Jahre |
natürliche Personen, Wohneigentümergemeinschaften sowie gebietsansässige Einrichtungen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen |
Typ A: Nennwert Typ B: Nennwert + Zinsen |
nach dem ersten Laufzeitjahr bis zu 5.000 EUR innerhalb von 30 Zinstagen |
Finanzierungsschätze |
0,01 EUR |
Abzinsung |
1 Jahr oder 2 Jahre |
keine Kreditinstitute |
Nennwert |
nicht möglich |
Fremdwährungsanleihen |
1.000 USD |
jährlicher Festzinssatz |
5 Jahre |
keine Beschränkungen (nach Emission) |
Nennwert |
Börse |
inflationsindexierte Anleihen und Obligationen |
0,01 EUR |
jährlicher indexierter Zinssatz |
5 oder 10 Jahre |
keine Beschränkungen (nach Emission) |
Nennwert × Index-Verhältniszahl (Inflationsanpassung) |
Börse |
Tagesanleihe |
0,01 EUR |
jährlicher indexierter Zinssatz |
unbegrenzt |
keine Beschränkungen (nach Emission) |
Nennwert + Zinsen (Tagespreis) |
Rückgabe bei Finanzagentur zum Tagespreis |
unverzinsliche Schatzanweisungen (Bubills) |
0,01 EUR |
Abzinsung |
3, 6, 9 oder 12 Monate |
keine Beschränkungen (nach Emission) |
Nennwert |
nicht möglich |
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