Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Call-Recht vom 30.07.2012 - 18:11
Call-Recht
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Option, die das Recht des Emittenten einer Anleihe (Schuldverschreibung, Anleihe mit Schuldnerkündigungsrecht) oder des Zahlers eines Festzinssatzes eines Swaps (Callable Swap) verbrieft, vor Fälligkeit zu kündigen.
Gegensatz: Put-Recht.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon