Zitierfähige Version
Devisenhandelsabteilung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Teileinheit eines Kreditinstituts, die den Devisenhandel abwickelt. Sie gliedert sich auf in das Front Office, in dem die effektiven Abschlüsse getätigt werden, und das Back Office, wo die Abwicklung und Überwachung der Geschäfte erfolgt.
2. Struktur Front Office:
a) Die Handelseinheit ist bei größeren Kreditinstituten weiter untergliedert nach Kassa- und Terminhandel (Kassageschäfte, Termingeschäfte) sowie innerhalb dieser Gruppierung nach Währungen. Zur Kontrolle der Devisenposition ist mindestens einer der Händler damit beauftragt, die Devisenposition der Gesamtbank fortzuschreiben, d.h. jeden Handelsabschluss in einer Positionsliste (digital) zu erfassen. Nach jedem Devisenhandelsabschluss ist daher sofort ein sog. „Händlerzettel” oder „Slip” auszuschreiben, in dem alle wichtigen Einzelheiten der Transaktion (Währung, Betrag, Kontrahent, Fälligkeit, Anschaffungsadresse) festzuhalten sind. Bei vielen Kreditinstituten werden zur Beschleunigung und Rationalisierung des Ablaufes keine Händlerzettel mehr ausgeschrieben, sondern die Daten der Geschäfte unmittelbar in die entsprechenden EDV-Systeme eingegeben, aus denen heraus die Händlertickets abgerufen werden können.
b) Der Kundeneinheit obliegen die Beratung der Bankkunden und der Abschluss von Devisenhandelsgeschäften mit ihnen. Geschäftsabschlüsse der Kunden sind sofort der Handelseinheit zu melden.
3. Struktur Back Office: In dem organisatorisch vom Front Office getrennten Back Office werden die schriftlichen oder elektronischen (bspw. über Misys) Bestätigungen der Geschäftsabschlüsse angefertigt, die Buchungsbelege erstellt, die Zahlungen angewiesen, die Einhaltung von Positionslimiten und Kontrahentenlimiten überwacht sowie die eingehenden Bestätigungen der Geschäftspartner mit den eigenen Unterlagen abgestimmt. Dem Back Office obliegt ferner die Unterrichtung der Geschäftsleitung über das Volumen und den Erfolg der Handelstätigkeit sowie die Einhaltung der aufsichtsrechtlich formulierten (z.B. Berichts-)Pflichten.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon