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Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    international (weitgehend) anerkanntes, von der Internationalen Handelskammer (ICC) Paris aufgestelltes Regelwerk zur einheitlichen Abwicklung von Dokumentenakkreditiven; engl.  Uniform Customs and Practice for Documentary Credits (UCP). Die Revision 1993 (ICC-Broschüre Nr. 500, daher ERA 500) ist 1994 in Kraft getreten, eine überarbeitete Fassung (ERA 600) Mitte 2007. Die ERA fassen in zz. 39 Artikeln bestehende Handelsbräuche (Usancen) zusammen; sie dienen einer einheitlichen Handhabung in der Abwicklung von Dokumentenakkreditiven. Ein Anhang der ERA 600 enthält 12 Artikel zur "electronic presentation" (eUCP, deutsch el.ERA). Der Rechtscharakter der ERA (Handelsbrauch oder Allgemeine Geschäftsbedingungen) ist umstritten. Die AGB der Sparkassen und anderen Banken enthalten keine Bezugnahme mehr auf die ERA, doch kann ihre Geltung vertraglich vereinbart werden. Die Eröffnung eines Dokumentenakkreditivs gemäß ERA wird dadurch dokumentiert, dass in das Akkreditiv ein entsprechender Hinweis auf die Anwendung der ERA aufgenommen wird (Art. 1). Wenn das Akkreditiv keine andere Angabe enthält, gilt es als unwiderruflich (Art. 3).

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