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Revision von EIOPA vom 16.11.2018 - 13:02
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
seit 2011 im Rahmen des Europäischen Systems für die Finanzaufsicht (ESFS) agierende Stelle für den Bereich der Aufsicht über Versicherungen und betriebliche Altersversorgung; wie EBA und ESMA einbezogen in den Gemeinsamen Ausschuss der European Supervisory Authorities (ESA).
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