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Revision von Europäisches Gesellschaftsrecht vom 26.02.2020 - 10:59

Europäisches Gesellschaftsrecht

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    Gegenstand und Ziel des Europäischen Gesellschaftsrechts ist die Beseitigung von Rechtsunterschieden zwischen EU-Mitgliedstaaten durch Harmonisierung der nationalen Gesellschaftsrechte, die Lösung von Problemen, welche die grenzüberschreitende Betätigung nationaler Gesellschaften (aber z.B. auch supranationale Fusionen) behindern, sowie die Schaffung EU-weiter Unternehmensrechtsformen, um die Rahmenbedingungen im Gemeinsamen Markt (Binnenmarkt) zu vereinheitlichen und einen negativen Wettbewerb bei Gründung und Niederlassung von Unternehmen zu verhindern.

    Beispiele: Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), Europäische Aktiengesellschaft, Europäische Privatgesellschaft, Europäische Genossenschaft.

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