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Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen
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im Jahr 2013 verabschiedeter, auf dem System of National Accounts 2008 der UNO basierender Rahmen für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Anders als in der Vergangenheit wird den Mitgliedstaaten durch einen EU-Rechtsakt (ESVG-Verordnung) eine Anpassung ihrer Gesamtrechnungssysteme an das ESVG 2010 verbindlich vorgeschrieben. Die Anpassung erfolgte seit 2014. Für die deutsche Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ergab sich eine Vielzahl von Änderungen. So wird die Wirtschaft nunmehr in eine größere Zahl von Hauptsektoren (nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, finanzielle Kapitalgesellschaften, Staat, private Haushalte, private Organisationen ohne Erwerbszweck und übrige Welt) eingeteilt, die auch anders abgegrenzt werden als im bisherigen System; Gleiches gilt auch für die den Hauptsektoren nachgeordneten Teilsektoren. Zu den wesentlichen Änderungen gehört u.a., dass Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (mit Ausnahme der sog. Quasi-Kapitalgesellschaften) nunmehr dem Sektor der privaten Haushalte zugerechnet werden, mit der Folge, dass sich die diesem Sektor zugerechnete Produktionstätigkeit, die bislang nur sog. häusliche Dienste umfasste, drastisch vergrößert. Da sich hierdurch lediglich eine andere sektorale Zordnung der Produktionsleistung ergibt, hat die Neuregelung aber keinen Einfluss auf die Höhe des ausgewiesenen Bruttoinlandsprodukts, anders als etwa die neue Abgrenzung von Investitionen und Abschreibungen. Im Gegensatz zu früher werden nach ESVG 95 bei den Investitionen auch die Anschaffung bzw. Eigenproduktion von immateriellen Gegenständen, der Wert des natürlichen Wachstums von Nutztierbeständen und Nutzpflanzungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Nettozugang von Gold, Schmuck usw. berücksichtigt. Zu den wichtigsten terminologischen Änderungen gehört die Ablösung des Begriffs „Sozialprodukt” durch den Begriff „Nationaleinkommen”. Die Anpassung der nationalen Gesamtrechnungssysteme an das ESVG 95 hat u.a. den Vorteil, dass sich nun Gesamtrechnungsdaten zwischen den Mitgliedstaaten der EU weitgehend unproblematisch miteinander vergleichen lassen. Ein wesentlicher Nachteil der Anpassung besteht jedoch darin, dass der Vergleich von aktuellen Daten mit Daten aus der Vergangenheit erheblich eingeschränkt wird, da aus Kapazitätsgründen kein Parallelausweis nach alter und neuer Systematik erfolgt und sich die Rückrechnung nach der neuen Systematik für die meisten Reihen auf die Zeit bis zum Jahr 1991 beschränkt.
Weitere Informationen unter www.destatis.de
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