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Revision von Geldhandelsadresse vom 30.07.2012 - 18:11
Geldhandelsadresse
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kreditinstitut, das im Geldhandel ständig als Nehmer und Geber von Zentralbankguthaben auftritt und bereit ist, sowohl Geld- als auch Briefsätze zu nennen. Die Stellung dieser Sätze erfolgt i.d.R. über spezielle Informations- und Handelssysteme (z.B. REUTERS), über die auch der Abschluss der Geschäfte vorgenommen wird.
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