Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von geringstwertige Wirtschaftsgüter vom 12.11.2018 - 17:59
geringstwertige Wirtschaftsgüter
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
geringstwertige und geringwertige Anlagegüter. Selbständig nutzbares, abnutzbares, bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens mit Wert nach § 6 IIa EStG bis 250 Euro.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon