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Gewinn
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i.w.S. positive Saldogröße, betriebswirtschaftlich dann definierbar, wenn der Zweck der zugrundeliegenden Rechnung hinreichend konkretisiert ist. Formale Ermittlung: Kosten- und Leistungsrechnung: Betriebsgewinn = Leistung minus Kosten; handelsrechtliche Erfolgsrechnung: Unternehmensgewinn = Ertrag minus Aufwand; steuerliche Erfolgsrechnung: steuerlicher Gewinn = Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Materiell ist der Gewinn jedoch erst definiert, wenn die unabhängigen Variablen der angeführten Gleichungen definiert sind, z.B. Ertrag und Aufwand. Im Handelsrecht besteht der Primärzweck der Gewinnermittlung in der Ermittlung des entziehbaren Betrages. Die Begriffe Ertrag und Aufwand werden deshalb durch das Realisationsprinzip und das Vorsichtsprinzip konkretisiert.
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