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Haushaltsfreibetrag
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ersetzt durch den "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" (§ 24b EStG): Abzugsbetrag in Höhe von 1.908 Euro (2018) bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bei Steuerpflichtigen, die die Voraussetzungen des Splitting-Verfahrens nicht erfüllen (§ 32a V, VI EStG) oder die verwitwet sind, und nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen natürlichen Person leben, für die sie kein Kindergeld/keinen Kinderfreibetrag bekommen, und die im Veranlagungszeitraum einen Kinderfreibetrag (§ 32 VI EStG) oder Kindergeld für mindestens ein Kind erhalten. Der Entlastungsbetrag wird monatsgenau ermittelt. Er steigt für jedes weitere Kind im o.g. Sinne um 240 Euro (2018).
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