Zitierfähige Version
Inhaberaktie
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
bearer share; Aktie, die auf den Inhaber lautet (Inhaberpapier). Aufgrund ihrer formlosen Übertragbarkeit (durch den Effektengiroverkehr noch weiter erleichtert) war die Inhaberaktie in Deutschland lange Zeit die übliche Aktienart. Nach § 10 I AktG können Aktien Inhaber- oder Namensaktien sein. Die Satzung der Aktiengesellschaft muss gemäß § 23 III Nr. 5 AktG festlegen, in welcher Art die Aktien ausgestellt werden.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon