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internationale Liquidität
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Finanzierungsmittel zur Abdeckung von Defiziten in der Zahlungsbilanz, zusammengesetzt aus (1) Währungsreserven, die den Zentralbanken uneingeschränkt zur Verfügung stehen (tatsächliche Finanzierungsmittel), (2) internationalen Kreditlinien, z.B. den Ziehungsrechten im Rahmen des Internationalen Währungsfonds (IWF) oder dem kurz- und mittelfristigen Währungsbeistand in der Europäischen Union (EU) (Europäisches Währungssystem), die von Staaten mit Zahlungsbilanzdefiziten automatisch, gebunden oder auflagenabhängig in Anspruch genommen werden können (potenzielle Finanzierungsmittel).
Generell werden Währungsreserven mit internationaler Liquidität gleichgesetzt (Währungsreserven i.w.S.). Bei jederzeit ausgeglichenen Zahlungsbilanzen (Zahlungsbilanzausgleich) ist internationale Liquidität im Grundsatz nicht notwendig, da sich Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Staaten ausgleichen. Unausgeglichene Zahlungsbilanzen zwingen Staaten zu einer am außenwirtschaftlichen Gleichgewicht orientierten Wirtschaftspolitik, wenn lediglich Devisenreserven als internationale Liquidität existieren. Sollen Staaten zwar einerseits genügend Spielraum für eine autonome Wirtschaftspolitik besitzen, andererseits aber möglichst enge internationale außenwirtschaftliche Beziehungen aufrechterhalten bleiben (internationale Arbeitsteilung), muss für zusätzliche bzw. potenzielle internationale Liquidität gesorgt werden. Dieser Grundgedanke wurde bei der nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen Internationalen Währungsordnung berücksichtigt.
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