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Revision von Investitionsgüterkreditversicherung vom 09.11.2018 - 15:20

Investitionsgüterkreditversicherung

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    Spezielle Form der Delkredereversicherung, die ihrerseits eine Form der Kreditversicherung darstellt. Die Investitionsgüterkreditversicherung bietet Versicherungsschutz für den insolvenzbedingten Ausfall von (längerfristigen) Kaufpreisforderungen aus dem Verkauf von Investitionsgütern an gewerbliche Endabnehmer, aus Werklieferungen oder aus Leasinggeschäften. Entschädigt werden i.d.R. 70 bis 80 Prozent des Forderungsausfalls unter Berücksichtigung von Verwertungserlösen. Die Investitionsgüterversicherung hat sich als eigenständiger Versicherungszweig (Versicherungsprodukt) aus der Warenkreditversicherung heraus entwickelt.

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