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Hülle, die nach dem Abkommen über den Einzug von Schecks (Scheckabkommen), für die Berichtigung von Codierungen und für die Weiterleitung sonst ungeeigneter Schecks im nichtautomatisierten Verfahren verwendet wurde. Jede Korrekturhülle durfte nur einen Originalbeleg enthalten. Durch die Einführung des ISE-Verfahrens zum 3. September 2007 sind Korrekturhüllen ersatzlos entfallen.
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