Kreditrisikoanpassung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bei dem aufsichtsrechtlichen Begriff der Kreditrisikoanpassung handelt es sich nach Art. 4 I Nr. 95 CRR um den Betrag der spezifischen und allgemeinen Rückstellungen für Kreditverluste zur Unterlegung der Kreditrisiken, die gemäß dem geltenden Rechnungslegungsrahmen im Jahresabschluss des Instituts anerkannt wurden.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Bankenabgabe
Bankmarketing
Gesamtkapitalquote
Gesamtrisikobetrag
Goldplating
ICAAP
Klumpenrisiko
Kreditbegriff des KWG und der CRR
Kreditinstitut i.S. des KWG
Level Playing Field
NINJA-Kredite
Output Floor
Schwesterunternehmen i.S. des KWG
Social Media
Spekulationsblase
Zahlungskonto i.S. des ZAG
Zinsrisikokoeffizient
beizulegender Zeitwert
harte Kernkapitalquote
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