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monatliche Bilanzstatistik
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1. Begriff: aufgrund von § 18 BBankG von der Deutschen Bundesbank angeordnete bilanzstatistische Erhebung, in deren Rahmen die monetären Finanzinstitute (MFIs) der Deutschen Bundesbank den Stand ihrer Aktiva und Passiva zum Monatsende, gegliedert nach Arten, Fristigkeiten und Wirtschaftssektoren der Schuldner bzw. Gläubiger, zu melden haben. Die monetären Finanzinstitute müssen ferner u.a. Eventualverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Termingeschäften, andere nicht passivierte Verbindlichkeiten, unwiderrufliche Kreditzusagen, Platzierungs- und Übernahmezusagen, Verwaltungskredite, Zins- und Währungsswaps sowie Altersvorsorgevermögen nach dem AVmG mitteilen und gewisse weitere Angaben (Zahl der im Umlauf befindlichen Bankkunden-Karten ohne Kreditkarten, Anzahl der Beschäftigten) machen. Bausparkassen haben bspw. auch Informationen über die Entwicklung des Bauspargeschäfts sowie die Anzahl ihrer Neuabschlüsse zu liefern. Für Zwecke des Mindestreservesystems des ESZB sind außerdem Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Nichtbanken sowie zu eigenen Schuldverschreibungen zu machen.
2. Differenziertere Angaben müssen Banken mit Zweigstellen in mehreren Bundesländern machen (Regionalmeldung); Kreditinstitute mit ausländischen Zweigstellen haben sowohl eine Meldung für den im Inland gelegenen Teil des Instituts als auch gesonderte Meldungen für jedes Sitzland der Zweigstelle(n) abzugeben (Meldung über den Auslandsstatus).
3. Einordnung: Die monatliche Bilanzstatistik ist Teil der Bankstatistik. Sie enthält keine Bewertung der Bestände.
Weitere Informationen unter www.bundesbank.de.
Vgl. auch Melde- und Anzeigepflichten der Institute, Deutsche Bundesbank, statistische Erhebungen.
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