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Revision von Namenspfandbrief vom 14.11.2018 - 11:19
Namenspfandbrief
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Pfandbrief, der auf den Namen des Erst- oder Zweiterwerbers lautet. Namenspfandbriefe werden nur in großen Abschnitten (z.B. zehn Mio. Euro) ausgegeben und i.d.R. bei institutionellen Anlegern untergebracht. Sie müssen ähnlich wie Schuldscheindarlehen bei Kursrückgängen nicht abgeschrieben werden. Gängige Form des Namenspfandbriefes ist die Namensschuldverschreibung.
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