Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Netzgeldgeschäft vom 14.11.2018 - 12:38

Netzgeldgeschäft

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das Netzgeldgeschäft wurde im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften vom 22.10.1997 (BGBl I 2518) als Bankgeschäft i.S. des KWG in das Kreditwesengesetz (KWG) aufgenommen. In § 1 I 2 Nr. 12 KWG a.F. wurde das Netzgeld als „die Schaffung und die Verwaltung von Zahlungseinheiten in Rechnernetzen“ bezeichnet. Durch das vierte Finanzmarktförderungsgesetz vom 21.6.2002 (BGBl I 2010) wurden das Geldkartengeschäft und das Netzgeldgeschäft zum (damals neuen) Bankgeschäftstatbestand des E-Geld-Geschäfts (§ 1 I 2 Nr. 11 KWG a.F.) als die Ausgabe und Verwaltung von elektronischem Geld zusammengefasst. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie vom 1.3.2011 (BGBl I 288) wurde das E-Geld-Geschäft wieder aus dem KWG gestrichen und in § 1a ZAG a.F. aufgenommen (E-Geld-Institut).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com