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Payment Service Directive (PSD)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Inhalt: Mit der Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Services Directive; PSD), 2007/64/EG, wurde ein einheitlicher Rechtsrahmen für Euro-Zahlungen innerhalb der Europäischen Union geschaffen. Die Richtlinie regelt aufsichtsrechtliche und zivilrechtliche Bestimmungen für die verschiedenen Zahlungsdiensteanbieter (z.B. Kreditinstitute, E-Geld-Institute, Zahlungsinstitute) und die von ihnen angebotenen Zahlungsverfahren (z.B. Überweisung, Lastschrift, Kartenzahlung). Die Richtlinie wird von den 27 EU-Staaten sowie den drei EFTA (European Free Trade Association)-Ländern allerdings ohne die Schweiz angewendet. Die Schweiz nimmt aber an SEPA teil.

    2. Zielsetzung: Die Regelungen sollen grenzüberschreitende Zahlungen so einfach, effizient und sicher machen, wie "nationale" Zahlungen innerhalb eines Mitgliedstaates. Darüber hinaus soll der Wettbewerb verbessert werden, indem die Zahlungsverkehrsmärkte für neue Anbieter geöffnet und die nötige rechtliche Basis für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) geschaffen werden. Die Umsetzung der PSD in nationales Recht, die nach europäischen Vorgaben bis zum 1.11.2009 abzuschließen war, bildet eine wesentliche rechtliche Grundlage für die Abwicklung der SEPA-Zahlungen. In Deutschland wurden die aufsichtsrechtlichen Aspekte der PSD im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) umgesetzt, während die zivilrechtlichen Vorschriften ihren Niederschlag im BGB und in dessen Einführungsgesetz (EGBGB) gefunden haben.

    3. Überarbeitete Richtlinie:
    Am 13. Januar 2018 wurde die seit 2007 geltende PSD von der überarbeitenden Richtlinie PSD2 (EU 2015/2366) abgelöst. Die Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) soll insbesondere die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöhen und die Wettbewerbsintensität steigern. So sieht die Richtlinie die Verpflichtung zur verbesserten Kundenauthentifizierung vor (sog. Zwei-Faktor- oder Multi-Faktor-Authentisierung). Auch sog. dritte Zahlungsdienstleister, also Akteure, die Zahlungskarten ausgeben, Kontoinformationsdienste oder Zahlungsauslösedienste anbieten, fallen in den Anwendungsbereich der PSD2.

    Darüber hinaus soll auch der Verbraucherschutz gestärkt werden. Demnach haben Verbraucher über einen Zeitraum von acht Wochen bei Lastschriften ein Erstattungsrecht, was allerdings in Deutschland bereits über die Geschäftsbedingungen geregelt wird.

     

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