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Revision von Person vom 12.11.2018 - 18:54

Person

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    im Rechtssinne jeder Träger von Rechten und Pflichten (Rechtssubjekt). Zu unterscheiden sind natürliche Personen und juristische Personen; zwischen ihnen stehen die sog. rechtsfähigen Personengesellschaften bzw. Quasikörperschaften, die grundsätzlich als eigenständige Rechtrssubjekte (Rechtspersonen) behandelt werden (vgl. etwa §§ 124 HGB, 14 II BGB).

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