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Revision von Pfändung von Ansprüchen gegen Kreditinstitute vom 16.11.2018 - 14:40

Pfändung von Ansprüchen gegen Kreditinstitute

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einer Pfändung im Rahmen der Zwangsvollstreckung unterliegen folgende (aktuelle und künftige) Ansprüche eines (Vollstreckungs-)Schuldners gegenüber seiner Bank(als Drittschuldner):
    aus Girokonten (Kontokorrentkonten), Sparkonten, Termingeldkonten (Pfändung in Bankkonten);
    auf Kreditgewährung;
    auf Rückgewähr und Rückübertragung von Gegenständen;
    auf Herausgabe der in Verwahrung befindlichen Wertpapiere sowie aus Eigentum bzw. Miteigentum an Wertpapieren;
    auf Zutritt zu Schrankfächern.

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