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Revision von Rechtssubjekte vom 12.11.2018 - 18:58

Rechtssubjekte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    natürliche Personen und juristische Personen als Träger von Rechten und Pflichten, etwa als Parteien von Verträgen, als Eigentümer von Grundstücken oder Inhaber von Forderungen; Rechtssubjekten kommt Rechtsfähigkeit sowie im Prozess Parteifähigkeit zu.

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