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Revision von Referenzwährung vom 08.11.2018 - 19:38
Referenzwährung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezugs- oder Vergleichswährung. (1) Währung, der außerhalb des eigenen und hinsichtlich eines fremden Währungsgebietes Funktionen zukommen, welche die dort geltende Währung (teilweise) eingebüßt hat. (2) Währung, die in einem Vertrag als Bezugsgröße dient. (3) Währung, in der die Wertentwicklung eines Tauschgegenstandes (z.B. Aktienfonds) gemessen wird.
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