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Revision von Rückbürge vom 24.10.2018 - 13:41

Rückbürge

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    Person, die sich einem (ersten) Bürgen für den Fall verbürgt, dass Ersterer aus der Bürgschaft in Anspruch genommen wird. Der Rückbürge leistet dann eine Ausgleichszahlung gegenüber dem ersten Bürgen und hat dann gegenüber dem Hauptschuldner einen Anspruch auf Ersatz.

    Vgl. auch Nachbürge (Nachbürgschaft).

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