Zitierfähige Version
Seefrachtvertrag
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Frachtvertrag zur Beförderung von Gütern (Waren) mit Schiffen im Seeverkehr. Der Vertrag kann sich auf Stückgüter oder auf das ganze Schiff, einen Teil davon bzw. auf einen bestimmten Raum des Schiffes beziehen (§ 556 HGB). Bezieht sich der Vertrag auf das ganze Schiff, einen Teil davon oder auf einen bestimmten Raum, wird ein Chartervertrag geschlossen. Im Rahmen des Seefrachtvertrags werden Konnossemente ausgefertigt.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon