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Solvabilitäts-Richtlinie
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Solvabilitäts-Richtlinie ist die Kurzbezeichnung für die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften (EG) über einen Solvabilitätskoeffizienten für Kreditinstitute vom 18.12.1989 (Richtlinie 89/647 [EWG]). Sie bildete (wie die Eigenmittel-Richtlinie) eine Ergänzung zur zweiten Bankrechtskoordinierungs-Richtlinie. Die Solvabilitäts-Richtlinie zielte darauf ab, den Umfang der zulässigen Geschäftstätigkeit von Euro-Kreditinstituten abzustecken, indem die Eigenmittel (als Zähler des Solvabilitätskoeffizienten) zu deren risikogewichteten Aktiva (Risikoaktiva) und außerbilanzmäßigen Geschäften (bilanzunwirksame Geschäfte) (als Nenner) ins Verhältnis gesetzt wurden. Ab dem 1.1.1993 hatten die Kreditinstitute sicherzustellen, dass ihr Solvabilitätskoeffizient stets mindestens 8 Prozent betrug. Mit der sogenannten Kodifizierungs-Richtlinie (Richtlinie 2000/12/EG) vom 20.3.2000 (EG-Rechtsakte) haben das Europäische Parlament und der Rat der EG die bisherige Vielzahl von EG-Vorschriften, die sich mit der Aufnahme und der Ausübung der Tätigkeit von Kreditinstituten befassten, aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit in einem einzigen Text zusammengefasst; zugleich wurde neben anderen Regelungen auch die Solvabilitäts-Richtlinie aufgehoben.
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