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Stammkapital
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durch Gesellschaftsvertrag (Satzung) ziffernmäßig festgelegter Betrag, der von den Gesellschaftern einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zum Schutz der Gläubiger aufzubringen und aufrechtzuerhalten ist. Das Stammkapital ist (insbesondere nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit) i.d.R. nicht identisch mit dem (von Gewinn und Verlust beeinflussten) Gesellschaftsvermögen und muss mindestens 25.000 Euro betragen. Davon müssen mindestens 12.500 Euro bei der Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister (HR) von den Gesellschaftern eingezahlt sein (§§ 5 I, 7 II 2 GmbHG). Das Stammkapital setzt sich zusammen aus den Nennbeträgen aller Geschäftsanteile der Gesellschafter (§ 5 III 2 GmbHG).
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