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strukturierte Derivate
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Das Original: Gabler Banklexikon
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zusammengesetzte (Finanz-)Produkte, die entweder aus der Kombination von Standard-Optionen und exotischen Optionen, aus der Kombination verschiedener exotischer Optionen und aus der Kombination eines sonstigen Termingeschäfts mit einer oder mehreren exotischen Optionen entstehen. Am Markt haben sich keine einheitlichen Bezeichnungen für strukturierte Derivate (und exotische Optionen) etabliert. Je nach (Investment) Bank werden diese Produkte trotz vergleichbarer Ausstattung unter verschiedenen Bezeichnungen vertrieben; auch können unterschiedlich ausgestaltete Instrumente die gleiche Bezeichnung tragen.
Beispiele:
a) Barrier-Optionen: Als Barrier-, Barrieren- oder Schwellen-Optionen werden Optionen bezeichnet, die entweder erlöschen („Knock out”) oder aber entstehen („Knock in”), wenn der Basiswert einen im Voraus bestimmten Kurs („Barrier”) erreicht. Die Knock-out- und Knock-in-Barrieren können „europäisch” oder „amerikanisch” ausgestaltet sein. Im erstgenannten Fall sind sie nur am Laufzeitende, im letztgenannten Fall über die gesamte Laufzeit der Option aktiv. Knock-out- und Knock-in-Barrieren sind zusätzliche Ausstattungsmerkmale, die jeder Art von Optionsrecht hinzugefügt werden können. So gibt es beispielsweise Standard-Devisenoptionen, die zusätzlich mit Knock-out- oder Knock-in-Barrieren versehen werden. Das spiegelt sich im niedrigen Preis für Barrier-Optionen wider. Sie werden häufig dann genutzt, wenn eine sehr präzise Vorstellung über die mögliche Kursentwicklung des Basiswertes besteht. Sie spielen ferner eine wesentliche Rolle als Bausteine komplex strukturierter, d.h. aus einer Vielzahl von Optionselementen bestehender Derivatprodukte.
b) Digital-Optionen: Optionen, die zur Auszahlung eines im Voraus bestimmten festen Betrags führen, wenn der Kurs des Basiswertes den vereinbarten Basispreis am Laufzeitende (Europäische Option) oder zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit der Option (amerikanische Option) über- (Call) bzw. unterschreitet (Put). Dabei ist unerheblich, inwieweit der Kurs des Basiswertes über bzw. unter dem Bezugspreis liegt, die Höhe der Auszahlung wird dadurch nicht beeinflusst. Die Bezeichnung „digital” rührt von dem typischen „Alles-oder-nichts”-Auszahlungsmuster der Option her. Am Ende der Laufzeit gibt es nur die Alternativen „0” und „1”, d.h. es kommt zu keiner Auszahlung oder es wird ein bestimmter voller Betrag gezahlt. Digital-Optionen werden vielfach eingesetzt, wenn eine Prognose über den Kurs des Basiswertes bei Fälligkeit als nicht sehr verlässlich und die Kosten für eine Standard-Option als zu hoch eingeschätzt werden. Gleichzeitig wird auch das Ertragspotential auf einen festen Betrag begrenzt. Darüber hinaus dienen Digital-Optionen im Rahmen von Kombinationsprodukten als Bausteine zur Erzeugung spezifischer Auszahlungs- und Risikoprofile.
c) Range-Optionen: Bei Bandbreiten („Range”)-Optionen erhält der Käufer am Ende der Laufzeit einen Betrag, dessen Höhe davon abhängt, ob der Kurs eines oder mehrerer Basiswerte während der Laufzeit der Option über bzw. unter einer bestimmten Grenze oder zwischen mehreren vereinbarten Grenzwerten verläuft. Range-Optionen werden eingesetzt, wenn für den Kurs des Basiswertes ein Seitwärtstrend und eine sinkende Volatilität erwartet werden. Es gibt verschiedene Typen von Range-Optionen, die je nach Ausgestaltung unterschiedliche Chance-Risiko-Profile ausweisen:
Bottom up/Top down: Für jeden Tag, an dem der Kurs des Basiswertes über („Bottom up”) bzw. unter („Top down”) dem festgelegten Grenzwert festgestellt wird, erhält der Anleger einen festen Betrag gutgeschrieben. Die Auszahlung der angesammelten Gutschriften erfolgt in einem Gesamtbetrag am Laufzeitende.
Single Range: Für jeden Tag, an dem der Kurs des Basiswertes über dem unteren Grenzwert und unter dem oberen Grenzwert festgestellt wird, erhält der Anleger einen festen Betrag gutgeschrieben. Die Auszahlung der angesammelten Gutschriftbeträge erfolgt am Laufzeitende.
Dual Range: Für jeden Tag, an dem der Kurs des Basiswertes über dem unteren Grenzwert und unter dem oberen Grenzwert festgestellt wird, erhält der Anleger einen festen Betrag. Für jeden Betrag, an dem der Kurs des Basiswertes außerhalb dieses Korridors liegt, wird ein entsprechender fixer Betrag abgezogen. Ein positiver Auszahlungswert ergibt sich erst dann, wenn die Anzahl der „Plus-Tage” die Anzahl der „Minus-Tage” übersteigt. Es besteht jedoch keine Nachschusspflicht, wenn bei Laufzeitende die Anzahl der Minustage überwiegt.
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