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Trading Book
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Das Original: Gabler Banklexikon
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Das Trading Book (zu dt.: Handelsbuch) war ein zentrales Element der inzwischen aufgehobenen Kapitaladäquanz-Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften (EG), in der die Mindesteigenkapitalanforderungen für Risiken festgelegt wurden, die Wertpapierhäuser und Euro-Kreditinstitute im Rahmen von Wertpapiereigenhandelsgeschäften, Devisengeschäften und Geschäften mit derivativen (Finanz-)Instrumenten (Derivate) eingingen. Mittlerweile befinden sich die Bestimmungen zum Trading Book in der Capital Requirements Regulation (CRR).
Gemäß Artikel 4 LXXXVI CRR umfasst das Trading Book alle Positionen in Finanzinstrumenten oder Waren, die ein Institut i.S. der CRR mit Handelsabsicht oder zur Absicherung von anderen mit Handelsabsicht gehaltenen Positionen des Trading Books hält. Zu den Positionen, die mit Handelsabsicht gehalten werden, zählen nach Art. 4 LXXXV CRR:
1. Eigenhandelspositionen (Eigenhandel) und sich aus Kundenbetreuung und Marktpflege ergebende Positionen,
2. Positionen, die das Institut zu Zwecken des kurzfristigen Wiederverkaufs hält,
3. Positionen, mit denen das Institut einen Profit aus bestehenden oder erwarteten kurzfristigen Kursunterschieden zwischen Ankaufs- und Verkaufskurs oder aus anderen Kurs- oder Zinsschwankungen erzielen will.
Für Institute, die nur über ein kleines Trading Book verfügen (Nicht-Handelsbuchinstitut), gelten Erleichterungen bei der Berechnung des Gesamtrisikobetrags.
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