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Umlageverfahren
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1. Begriff: Finanzierungsform für die Zweige der Sozialversicherung.
2. Merkmal: Insbesondere Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden traditionell über ein Umlageverfahren finanziert. Die erwerbstätigen Arbeitnehmer finanzieren durch Beitragszahlungen die Leistungen, die die Rentenversicherung an die gegenwärtigen Versorgungsempfänger zahlt. Die laufenden Versicherungsleistungen werden also aus den Beitragseinnahmen desselben Jahres finanziert, ohne dass ein Kapitalstock gebildet wird.
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