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Vermögensverwaltung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Professionelle, selbstständige, dauerhafte und zielorientierte Verwaltung definierter Finanzvermögen von Mandanten aufgrund eines Vollmachtsvertrages durch Kreditinstitute, Vermögensverwaltungsgesellschaften oder sonstige Vermögensverwalter auf Basis einer entsprechenden Auftragsbeziehung.
    Die Nachfrage nach Vermögensverwaltungsleistungen wird begünstigt durch a) das allgemein zunehmende Vermögen der Privathaushalte, b) die komplexe und veränderliche Steuergesetzgebung, c) die Vielzahl neuer Anlageinstrumente, d) die fortgeschrittene Internationalisierung der Kapitalmärkte sowie e) Krisenprozesse und damit einhergehende Volatilität auf den Finanzmärkten. Die Bereitschaft, eigene Vermögenswerte einer Vermögensverwaltung anzuvertrauen, hängt von weiteren Faktoren wie z.B. Bankgeheimnis, Diskretion, Seriosität, Tradition des Finanzplatzes, politischer Stabilität, banktechnischem Know-how und der Freizügigkeit des Kapitalverkehrs ab. Der Finanzplatz Schweiz gilt dabei traditionell als Marktführer im (gehobenen) Vermögensverwaltungsgeschäft.
    Gleichzeitig ist eine Ausrichtung der Vermögensverwaltung auf eine breitere Kundschaft, mithin auch Privatpersonen mit geringeren Vermögenswerten, zu verzeichnen. Der Einsatz moderner, IT-gestützter Informations- und Verwaltungssysteme bis hin zum weitgehend automatisierten Robo Advisory hat diese Entwicklung ebenso begünstigt wie beispielsweise die Vorgabe von standardisierten, je nach Risikoneigung unterschiedlich ausgerichteten Musterportfolios. Der Markt für Vermögensverwaltung gilt als Käufermarkt mit entsprechendem Wettbewerb auf der Anbieterseite. Auf der Nachfragerseite befinden sich vermögende Privatpersonen und institutionelle Anleger.

    Vgl. auch VermögensverwaltungsvertragVermögensverwaltung, Anlagerichtlinie.

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