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Revision von Vorleistungsrisiko vom 11.08.2020 - 18:35

Vorleistungsrisiko

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    Anschaffungsrisiko; spezielles Adressenausfallrisiko im Rahmen von Tauschbeziehungen, die nicht Zug um Zug abgewickelt werden. Auf Finanzmärkten bei der Abwicklung von Geschäften mit Finanzinstrumenten relevant, wenn ein Kontrahent die Leistung bereits erbracht hat, die Gegenleistung aber noch aussteht. Das Vorleistungsrisiko ist in Art. 379 CRR (Capital Requirements Regulation) aufsichtsrechtlich geregelt.

    Vgl. Erfüllungsrisiko.

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