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Revision von Währungsklausel vom 13.11.2018 - 19:21

Währungsklausel

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    Vereinbarung (als besondere Form einer Wertsicherungsklausel) in einem Vertrag, die bei grenzüberschreitenden Geldverbindlichkeiten (Geldschuld, international) den monetären Wertmesser der Geldschuld und damit letztlich deren Betrag festlegt.

    Bei einfachen Währungsklauseln wird die Geldschuld in der Währung des Staates des Gläubigers, des Schuldners oder eines dritten Landes bestimmt. Bei kombinierten Klauseln wird das Valutarisiko durch Aufspalten der Schuldsumme in Teil-Beträge verschiedener (Schuld-)Währungen auf die beteiligten Personen verteilt. Schließlich kann der Gläubiger berechtigt sein, für eine von mehreren in feste Beziehung gebrachten Währungen zu optieren (alternative Währungsklausel).

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