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Revision von Wirtschaftsaufsicht vom 24.03.2020 - 15:34

Wirtschaftsaufsicht

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    in je speziellen Gesetzen (z.B. FinDAG) geregelte staatliche Einflussnahme auf das Verhalten natürlicher und juristischer Personen bei ihren wirtschaftlichen Aktivitäten in Form einer behördlichen Marktzugangs- und laufenden Kontrolle, wobei jedoch i.d.R. weder in betriebliche Abläufe noch in vertragliche Beziehungen eingegriffen wird; neuerdings oft auch als Regulierung bezeichnet. Spezifische Ausprägungen der Wirtschaftsaufsicht sind: Bankenaufsicht über Institute i.S. des KWG, Versicherungsaufsicht über Versicherungsunternehmen sowie Aufsicht über Wertpapierhandel und Wertpapiermärkte, die im Wege der "Allfinanzaufsicht" seit Mai 2002 von einer rechtlich selbstständigen, bundesunmittelbaren Anstalt öffentlichen Rechts, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 1 FinDAG wahrgenommen wird. Instrumente der Wirtschaftsaufsicht sind sowohl gesetzlich vorgesehene verbindliche Einzelmaßnahmen (Verwaltungsakt) als auch unverbindliches („schlichtes”) Verwaltungshandeln zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben (z.B. § 6 I, Ia, II, III KWG).

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