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- Revision von Zahlungsauthentifizierungsinstrument i.S. des ZAG vom 06.04.2020 - 12:23
- Revision von Zahlungsauthentifizierungsinstrument i.S. des ZAG vom 05.03.2020 - 14:11
- Revision von Zahlungsauthentifizierungsinstrument i.S. des ZAG vom 05.03.2020 - 12:05
- Revision von Zahlungsauthentifizierungsinstrument i.S. des ZAG vom 15.11.2018 - 18:11
Zahlungsauthentifizierungsinstrument i.S. des ZAG
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jedes personalisierte Instrument oder Verfahren, das zwischen dem Zahlungsdienstenutzer und dem Zahlungsdienstleister für die Erteilung von Zahlungsaufträgen vereinbart wird und das vom Zahlungsdienstenutzer eingesetzt wird, um einen Zahlungsauftrag zu erteilen. Solche Instrumente oder Verfahren sind u.a. Telefonbanking mit Passwort, Zahlungskarten mit dazugehörigen personalisierten Sicherheitsmerkmalen, wie persönliche Identifikationsnummer (PIN), Transaktionsnummer (TAN) oder elektronische Signatur sowie Kreditkarten mit Rahmenkreditabrede. Der Begriff Zahlungsauthentifizierungsinstrument (§ 1 II Nr. 4 ZAG a.F.) wurde von der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie nicht mehr übernommen - stattdessen wird der Begriff Zahlungsinstrument benutzt (§ 1 XX ZAG).
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