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Revision von Zinscap vom 02.11.2018 - 18:30

Zinscap

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gibt dem Käufer das Recht, an bestimmten vorher festgelegten Zeitpunkten die Differenz zwischen einem vereinbarten Referenzsatz (Euribor, Libor) und der Zinsobergrenze (Strike), bezogen auf einen bestimmten Nominalbetrag, zu empfangen. Dafür zahlt er dem Verkäufer entweder zu Laufzeitbeginn oder über die Laufzeit verteilt eine Prämie. Die Laufzeit beträgt i.d.R. zwischen einem und zehn Jahren. Damit entspricht der Zinscap gewissermaßen einer Serie von Optionen (Caplets).

    Vgl. auch Cap.

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