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Zinsinstrument
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1. Begriff: Finanzinstrument, dessen Wert wesentlich von der Höhe bzw. Veränderung von Zinssätzen bestimmt wird. Am Markt existiert eine Vielzahl von Zinsinstrumenten, die sich hinsichtlich verschiedener Kriterien, z.B. Zweck, Laufzeit, Handelbarkeit, Besicherung, Emittentengruppe oder Art der Verzinsung, klassifizieren lassen.
2. Kassainstrumente: Falls der Hauptzweck des Zinsinstrumentes für eine der beteiligten Parteien die Beschaffung finanzieller Mittel ist, handelt es sich um ein Kassainstrument. Kassainstrumente können sowohl bilaterale Verträge, z.B. Buchkredite, als auch handelbare Schuldverschreibungen, z.B. Commercial Papers, sein. Nach der Laufzeit wird zumeist zwischen Geldmarktinstrumenten (mit Laufzeiten von jeweils bis zu einem Jahr) und Kapitalmarktinstrumenten (mit Laufzeiten ab jeweils einem Jahr) unterschieden. Siehe Abbildung Zinsinstrumente am Kassamarkt-Berechnungsmethoden.
3. Termininstrumente: Derivate, deren Basiswert ein Zinsinstrument, ein Zinssatz oder ein anderes Zinsderivat ist. Zinsderivate können sowohl am Over-the-Counter-Markt (z.B. Zinsswaps) als auch an Terminbörsen (z.B. Euro-Bond-Futures Bond-Futures) gehandelt werden.
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