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Zinsparität

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Im Rahmen der Analyse zweier Währungsgebiete Bezeichnung für das kombinierte Verhältnis von Inlands- und Auslandszins

    Zin, Zaus

    sowie des Wechselkurses (W). Zinsparität liegt vor, wenn in In- sowie Auslandswährung bepreiste Anlagen unter Berücksichtigung des Wechselkurses gleichermaßen rentierlich sind.

    2. Formen: Für die ungedeckte Zinsparität gilt:

    Zin = Zaus + (WTermin – WKasse) / WKasse.

    Ist die Gleichung nicht erfüllt, besteht Gelegenheit zur (Währungs- bzw. Zins-)Arbitrage. Marktprozesse des Arbitragierens führen dann tendenziell zu Änderungen des Zinses und der Währung in Richtung des Gleichgewichts. Wird in vorgenannter Formel anstelle des geltenden Terminkurses

    WTermin

    ein erwarteter unsicherer Kassakurs We verwendet, ergibt sich die gedeckte Zinsparität.

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