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Zuteilung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    in § 1 V BauSparkG definierter zentraler Vorgang im Ablauf eines Bausparvertrages. Mit ihr erreicht der Bausparer das Vertragsziel: die Auszahlung des von ihm angesparten Bausparguthabens (zuzüglich Sparzinsen) sowie des niedrig verzinslichen Bauspardarlehens mit festen Zinsen über die gesamte Laufzeit aus der zur Verfügung stehenden Zuteilungsmasse (§ 1 VI BauSparkG). Die Zuteilung erfolgt nach Erreichen der vertraglich vereinbarten Voraussetzungen, d.h. wenn eine Mindestansparung von (je nach Bauspartarif) 40 bzw. 50 Prozent der Bausparsumme, eine gewisse Mindestvertragsdauer und/oder die Mindestbewertungszahl erreicht sind. Damit beginnt die Darlehensphase des Bausparvertrages, in der der Bausparer das Bauspardarlehen durch regelmäßige Tilgungsraten und/oder Sondertilgungen zurückzahlt.

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