Zitierfähige Version
Zahlungsgeschäft
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Zahlungsdienst, der die Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich der Übermittlung von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister durch die Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften (Lastschriftgeschäft), die Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Zahlungsinstruments (Zahlungskartengeschäft) sowie die Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen (Überweisungsgeschäft) jeweils ohne Kreditgewährung (§ 1 I 2 Nr. 3 ZAG) umfasst. Das Zahlungsgeschäft erbringt nur eine Person, der unmittelbar in den Transfer von Buchgeld, z. B. im Lastschriftverfahren als Zahl- oder Inkassostelle, eingebunden ist. Die Konten des Zahlers müssen stets gedeckt sein. Ein Dienstleister, der aufbauend auf dem Internet-Banking eines zugelassenen Kreditinstituts lediglich Datensätze übermittelt, betreibt kein Zahlungsgeschäft.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon